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Beitrag Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum: Wo liegt der Unterschied?

Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum: Wo liegt der Unterschied?

Ist der Joghurt aus der hinteren Ecke des Kühlschranks noch genießbar, obwohl das Mindesthaltbarkeitsdatum eigentlich schon längst überschritten ist? Diese Frage kennen wohl die meisten. Doch was sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum eigentlich überhaupt aus und wo genau liegt der Unterschied zum Verbrauchsdatum?

Was bedeutet das Mindesthaltbarkeitsdatum?

Hersteller sind gesetzlich dazu verpflichtet, verpackte Lebensmittel mit Angaben zur Haltbarkeit zu versehen. Dieses sogenannte Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist aber kein magisches Datum, nach dessen Ablauf die Lebensmittel automatisch entsorgt werden müssen. Vielmehr handelt es sich dabei um den Zeitpunkt, bis zu den das jeweilige Produkt bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Als spezifische Eigenschaften gelten dabei zum Beispiel der Geschmack, der Geruch, die Farbe und die Konsistenz. Das angebende Datum gibt daher keine Auskunft darüber, ob das Lebensmittel nach Ablauf verdorben ist. Es ist lediglich eine Art Qualitätsgarantie des Herstellers.

Die richtige Lagerung ist entscheidend

Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum finden sich auf der Verpackung häufig noch zusätzliche Hinweise wie: „Bei +7°C haltbar bis…“ oder „Kühl und dunkel lagern“. Damit ein Lebensmittel möglichst lange genießbar bleibt, sollten diese Angaben unbedingt beachtet werden.

Nur wenn das Produkt den Angaben entsprechend gelagert wurde, ist eine optimale Haltbarkeit gewährleistet. Werden die auf der Verpackung festgehaltenen Angaben nicht eingehalten, kann das Produkt sogar schon weit vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum verdorben sein.

Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen, was nun?

Lebensmittel mit abgelaufen Mindesthaltbarkeitsdatum müssen nicht automatisch in die Tonne wandern. Es handelt sich dabei schließlich nicht um ein Verfallsdatum oder Ablaufdatum. Viele Produkte können auch noch lange nach Ablauf des Datums problemlos verzehrt werden. So können unter anderem Milchprodukte wie Joghurt oder Käse bei richtiger Lagerung oft noch Tage oder Wochen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum genossen werden. Auch Nudeln, Müsli, Getreide oder Reis halten sich häufig deutlich länger als auf der Verpackung angegeben.

Bevor ein abgelaufenes Lebensmittel jedoch verzehrt wird, sollte es immer eingehend überprüft werden. Hierbei sollte am besten wie folgt vorgegangen werden:

Wie sieht das Lebensmittel aus?

Zuerst sollte das Produkt gründlich begutachtet werden. Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, ob das Lebensmittel anders als sonst aussieht. Ist die Verpackung aufgebläht oder gar beschädigt? Sind Flecken, faule Stellen oder Schimmel erkennbar? Gibt es Spuren, die auf einen Schädlingsbefall hinweisen? Falls das Lebensmittel die oben genannten Punkte oder andere optische Auffälligkeiten ausweist, sollte es umgehend entsorgt werden.

Wie riecht das Lebensmittel? 

 Sieht das Lebensmittel aus wie immer, kann im nächsten Schritt der Geruch überprüft werden. Fällt dabei zum Beispiel ein unangenehmer, muffiger, ranziger, süßlicher, stechender, fauliger oder anderweitig auffälliger Geruch auf, sollte es nicht mehr verkostet werden. Stattdessen sollte das Produkt lieber direkt im Abfall landen.

Wie schmeckt das Lebensmittel?

Wenn auch beim Geruchstest keine Auffälligkeiten festgestellt werden konnten, kann das Lebensmittel als Nächstes probiert werden. Hierbei sollte ebenfalls genau darauf geachtet werden, ob es vielleicht untypisch säuerlich, ranzig, bitter, muffig oder fad schmeckt. Schmeckt das Lebensmittel anders als gewohnt, sollte der sich im Mund befindliche Rest ausgespuckt und das Produkt entsorgt werden.

Was bedeutet das Verbrauchsdatum?

Sehr schnell verderbliche Lebensmittel werden mit einem Verbrauchsdatum versehen. Zu ihnen gehören unter anderem frischer Fisch, Fertigsalate, Geflügel, Hackfleisch oder andere frische Fleischprodukte.

Produkte mit abgelaufen Verbrauchsdatum sollten immer direkt entsorgt werden. Durch ihre Beschaffenheit können sich Bakterien und Pilze nämlich deutlich schneller in ihnen vermehren, teilweise sogar ohne, dass wir diesen Vorgang mit unseren Sinnen überhaupt wahrnehmen können. Werden Lebensmittel mit abgelaufen Verbrauchsdatum trotzdem verzehrt, kann dies deswegen eine Gefahr für die Gesundheit darstellen.

Das es sich bei dem auf der Verpackung angegebenen Datum um ein Verbrauchsdatum und kein Mindesthaltbarkeitsdatum handelt, kann problemlos an der Aufschrift „Zu verbrauchen bis…“ erkannt werden.

Was ist mit Obst und Gemüse?

Im Gegensatz zu den meisten anderen Lebensmittel findet sich bei frischem, unverarbeitetem Obst und Gemüse weder ein Mindesthaltbarkeitsdatum noch ein Verbrauchsdatum. Verbraucher:innen müssen sich deshalb auch hier auf ihre Sinne verlassen. Weisen die Produkte beispielweise Schimmel, faulige oder weiche Stellen auf, sollten sie nicht mehr auf dem Teller landen. Darüber hinaus sollte natürlich ebenfalls auf den Geruch und den Geschmack geachtet werden. Finden sich dabei ungewöhnliche Abweichungen, sollte das Obst oder Gemüse unbedingt entsorgt werden.

Bei Kartoffeln sollte zusätzlich auf grüne Stellen und Triebe geschaut werden. Weisen die Knollen große grüne Stellen und über ein bis zwei Zentimeter lange Triebe auf, sollten sie zur Sicherheit nicht mehr verzehrt werden.