Tarifverträge
Inhalt:

Tarifvertragsarten
Es gibt zwei Arten von Tarifverträgen: erstens den Manteltarifvertrag und zweitens den Entgelttarifvertrag. Lesen Sie hierüber die wichtigen Informationen.
Manteltarifvertrag:
Der Manteltarifvertrag gilt für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ist in der Regel für mehrere Jahre gültig. Der aktuelle Vertrag gilt ab 1. Januar 2015 und enthält die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses, z.B. Einstellung und Entlassung, Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Arbeitszeit, Freizeit und Feiertagsregelung, Urlaub und Krankheit.
Entgelttarifvertrag:
Entgelttarife werden auf regionaler Ebene zwischen den Tarifpartnern DHB als Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft Nahrung Genuss und Gaststätten" (NGG) für Angestellte in privaten Haushalten und Dienstleistungszentren abgeschlossen
Unser Tarifgebiet umfasst Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Der Entgelttarifvertrag enthält die Vergütungen gestaffelt nach Qualifikation und Berufserfahrung sowie die Regelungen bezüglich Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Preise:
- Manteltarifvertrag: 7 EUR*
- Entgelttarifvertrag: 4 EUR*
* Zuzüglich 5 EUR für Porto und Versand. Der Versand erfolgt gegen Vorkasse.
Sie können die Tarifverträge mit dem Stichwort "Bestellung Tarifvertrag" per Email oder auf dem Postweg bei der DHB - Landesgeschäftsstelle, Dalwigker Str. 1, 34497 Korbach bestellen.

Arbeitsplatz Privathaushalt
Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin - ob Haushaltshilfe, Gärtner oder Babysitter muss im Privathaushalt auch unfallversichert werden. Hierzu erhalten Sie kostenlose Informationen über die Unfallversicherung.
Unfallversicherung
Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin - ob Haushaltshilfe, Gärtner oder Babysitter muss im Privathaushalt auch unfallversichert werden. Hierzu erhalten Sie kostenlose Informationen über die Unfallversicherung. Zuständige Versicherung in Hessen:
Minijobs
Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale