Beitrag Geld zurück von primastrom und Co.?

Geld zurück von primastrom und Co.?

Dringend handeln raten unsere Verbraucherberatungen

Hatten Sie einen Energievertrag bei primastrom, voxenergie oder nowenergy abgeschlossen, bzw. Sie wurden dazu gedrängt? Betroffene machten die Erfahrung, dass sich die Preise dann doch nicht als so günstig erwiesen wie versprochen. Noch während der Laufzeit wurden die Preise erhöht. Widerruf oder Kündigung wurden nicht akzeptiert.

Zwischen der primaholding, zu der die drei genannten Energieanbieter gehören, und dem Verband der Verbraucherzentralen (VZBV), der eine Musterfeststellungsklage angestrengt hat, kam es im Herbst zu einem außergerichtlichen Vergleich. Betroffene können sich darauf beziehen und ein früheres Vertragsende erreichen und zu viel bezahltes Geld zurückfordern – je nach Situation sogar auch, wenn der Vertrag inzwischen beendet ist. Allerdings ist dafür nur noch bis zum 31.12. dieses Jahres Zeit.

Idealerweise haben Sie sämtliche Unterlagen und Schreiben von Ihrem Anbieter mit Kundennummer, Vertragsbeginn, Widerrufsbelehrung und eventuelle eigene Widerrufs- oder Kündigungsschreiben. Auf der Internet-Seite www.sammelklagen.de/verfahren/primaholding gibt es ein interaktives Formular, in das die Angaben eingetragen werden und man erhält die für die eigene Situation zutreffenden Textbausteine. Das Schreiben kann dann per Mail oder per Post abgeschickt werden.

Unterstützung dabei erhalten Sie auch von unseren Verbraucherberatungen https://www.dhb-hessen.de/de/verbraucherberatungen