Beitrag Stromvertrag – mehr als ein Vertragspartner

Stromvertrag – mehr als ein Vertragspartner

Wussten Sie schon: Wenn Sie Strom beziehen, dann haben Sie es mit bis zu drei Vertragsparteien zu tun. Bei Gas gilt das im Übrigen ebenfalls.

Zum einen natürlich mit dem Stromlieferanten, das ist klar. Das kann der Grundversorger vor Ort sein – im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist dies die Entega – oder irgendein anderer Anbieter, mit dem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Einen Stromliefervertrag können Sie jederzeit im Rahmen der festgelegten Laufzeit und der Kündigungsfrist wechseln.

Eine weitere Vertragspartei ist der Netzbetreiber. Dieser gehört sozusagen an ihre Adresse – da haben Sie keine Wahlmöglichkeit. Der zuständige Netzbetreiber steht im Allgemeinen auf der Stromrechnung. In unserem Landkreis ist es e-Netz Südhessen, ein Tochterunternehmen der Entega. Der Netzbetreiber ist Ansprechpartner bei Störungen im Stromnetz und bei Fragen rund um Solarstromeinspeisung oder Ladestationen für E-Autos. Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt über den Stromlieferanten.

Die dritte Vertragspartei im Rahmen eines Stromvertrages ist der Messstellenbetreiber. Ihm gehört der Stromzähler und er ist für Einbau und Wartung sowie das Ablesen zuständig. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist identisch mit dem Netzbetreiber. Für Kunden mit dem alten analogen Ferraris-Zähler gibt es hier auch keine Wahlmöglichkeit. Ist bereits ein digitaler Zähler eingebaut, kann man den Messstellenbetreiber wechseln. Der Markt ist hier noch sehr überschaubar. Finanziell lohnt sich das allerdings nur für Großverbraucher, Betreiber von Photovoltaikanlagen oder gewerblichen Kunden.

Die meisten Privathaushalte werden also nur eine Rechnung ihres Stromlieferanten erhalten, in der das Netzentgelt und die Gebühr für den Messstellenbetrieb mit abgerechnet werden. Sollten Sie aber für einen Posten eine getrennte Rechnung erhalten, dann sollten Sie überprüfen, ob dieser nicht nochmals in der eigentlichen Stromrechnung auftaucht.

Bei Fragen rund um Ihre Energieabrechnung wenden Sie sich an die Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt.