Fake-Werbung mit Promis für Gesundheitsprodukte
In letzter Zeit kontaktieren uns häufiger Verbraucher und Verbraucher:innen, die aufgrund von Werbung Gesundheitsprodukte im Internet bestellt haben. Hinterher haben sie erfahren, dass die begeisterten Aussagen von Prominenten zu diesem Produkt von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt waren. Die Mitarbeiterinnen der Verbraucherberatung Dieburg warnen davor, derartiger Werbung blind zu vertrauen und aus solchen Quellen spontan zu bestellen.
Kriminelle nutzen ungefragt Film- oder Showausschnitte von Prominenten, wie SchauspielerInnen, SängerInnen oder ModeratorInnen oder von bekannten Ärzten, wie Eckart von Hirschhausen. Die Filmschnipsel werden mit von KI erstellten Aussagen zusammengefügt- und fertig ist die Fake-Werbung. Stimmen lassen sich mit solchen Programmen täuschend echt nachahmen. Bei schlechten Imitationen passen Worte und Lippenbewegungen nicht zusammen. Mit etwas mehr Aufwand ist aber auch diese Anpassung möglich.
Die typischerweise beworbenen Gesundheitsprodukte und Nahrungsergänzungsmittel sind keine Medikamente und wurden deshalb auch nicht gründlich überprüft und getestet. Deshalb dürfen diese Produkte auch nur mit EU-weit festgelegten, erlaubten Gesundheitsaussagen beworben werden. Diese klingen dann im allgemeinen ziemlich banal und überhaupt nicht nach Wundermitteln. Schon lange ist beim Online-Verkauf solcher Produkte in den unkontrollierbaren Weiten des Internets immer wieder die Werbung weit über die zulässigen Gesundheitsaussagen hinausgegangen. Die eingangs geschilderte Werbeform geht allerdings nochmals einen großen Schritt weiter: Kriminelle erschleichen sich mittels unwissender und unbeteiligter Prominenter das Vertrauen von potentiellen Käufern, um überteuerte, im besten Fall nutzlose, im schlechtesten Fall gesundheitsgefährdende Produkte gewinnbringend zu verkaufen.
Der Rat der Verbraucherberater:innen: Hinterfragen Sie Produkte, die mit Wunderwirkungen beworben werden, sehr kritisch. Besprechen Sie sich auch mit Ihrem Arzt oder Therapeuten. Wenn Sie bestellt haben und im Nachhinein vom Kauf zurücktreten wollen, können Sie innerhalb der Frist von 14 Tagen widerrufen. Eine Nicht-Annahme des Pakets ist aber noch kein wirksamer Widerruf. Sie sollten den Widerruf in nachweisbarer Form absenden, also per Brief, E-Mail, Fax, SMS oder Online-Formular, und eine Zugangsbestätigung anfordern.
Bei Fragen zum Thema oder allgemein rund um Verbraucherrechte wenden Sie sich an die Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt.