Mit dem Taxi zum Impfzentrum – Wer zahlt die Fahrtkosten?
Wer sich gegen SARS-CoV-2 impfen lassen möchte, hat möglicherweise je nach Wohnort eine lange Fahrt zu einem der Corona-Impfzentren vor sich. Wenn nun altersbedingt oder aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen eine Fahrt mit dem eigenen Pkw nicht möglich ist, muss auf ein Taxi zurückgegriffen werden. Dann ist die Frage nach der Übernahme der Kosten berechtigt. Da kommen schnell hohe Beträge zusammen.
Wer sich gegen SARS-CoV-2 impfen lassen möchte, hat möglicherweise je nach Wohnort eine lange Fahrt zu einem der Corona-Impfzentren vor sich. Wenn nun altersbedingt oder aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen eine Fahrt mit dem eigenen Pkw nicht möglich ist, muss auf ein Taxi zurückgegriffen werden. Dann ist die Frage nach der Übernahme der Kosten berechtigt. Da kommen schnell hohe Beträge zusammen.
Grundsätzlich müssen die Fahrtkosten von jedem Bürger selbst übernommen werden. Besonders immobile Menschen haben aber die Möglichkeit, die Kosten für den Transport bei ihrer Krankenkasse geltend zu machen. Zu diesen Personengruppen gehören insbesondere:
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5
- Schwerbehinderte mit mindestens einem der folgenden Kürzel im Schwerbehindertenausweis: „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl“ für Blindheit oder „H“ für Hilflosigkeit.
Im Prinzip greifen hier dieselben Bedingungen, wie sie auch sonst für die Krankenbeförderung gelten (§ 60 Absatz 1 Satz 1 SGB V), inklusive der gesetzlichen Zuzahlung von mindestens € 5,- je Fahrt.
Wenn die Krankenkasse trotz Zugehörigkeit zu dem genannten Personenkreis die Übernahme der Kosten bei über 80-jährigen ablehnt, hat sich das Land Hessen bereit erklärt, die Taxikosten zu tragen.
https://corona-impfung.hessen.de/faq/ablauf-der-anmeldung/fahrtkostenerstattung-zum-impfzentrum
So gehen Sie am besten vor:
Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt eine Verordnung über eine Krankenfahrt zum Impfzentrum ausstellen. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse vor Antritt der Taxifahrt die Übernahme der Kosten. Übergeben Sie dem Taxifahrer die Verordnung des Arztes. Das Taxiunternehmen rechnet dann direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Privatversicherte können die ausgestellte Rechnung oder Quittung des Taxiunternehmens bei der PKV mit der Bitte um Erstattung vorlegen.